Freiheit ist auch das Recht zu sterben !
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30.12.2014 12:46 Freiheit ist auch das Recht zu sterben !
Beitrag: #1
Nein, hier soll es nicht um Sterbehilfe gehen, sondern um Freiheit und wie diese immer mehr beschnitten wird. Laut Grundgesetz endet das Freiheitsrecht an dem Punkt, wo das Recht eines anderen Menschen beschnitten wird. Daraus muß aber folgen, dass das Freiheitsrecht da nicht angreifbar sein darf, wo dies nicht der Fall ist !
Was habe ich mich geärgert, als meine Autobatterie schlapp machte und ich nur noch wartungsfreie Batterien kaufen konnte. Begründung des Verkäufers: Man will dass die Leute keinen Umgang mehr mit Schwefelsäure haben. Das heißt, ich kann kein Wasser mehr in die Batterie füllen und muß eine Neue kaufen, obwohl die Alte noch lange arbeiten könnte. Ich habe das Problem für mich dann mit einem Hebel und Heißkleber gelöst, aber es hat mich nachdenklich gemacht: Warum darf der Staat mir vorschreiben, welche Batterie ich kaufen soll ? Warum darf man mir verbieten für den Eigenbedarf Drogen anzubauen, warum ist selbst drogenfreier Faserhanf verboten, aber Pflanzen wie Trichterwinde oder Eneglstrompete sind erlaubt ? Sollte stattliche Regelungswut nicht da aufhören müssen, wo es nur um mich selbst geht und kein Anderer davon betroffen ist ? Habe ich nicht das recht mich mit Schwefelsäure zu übergießen oder mir eine Kugel in den Kopf zu jagen ? Wieso glaubt der Staat hier eingreifen zu dürfen ? Das Recht über mich selbst und mein Leben zu entscheiden gebührt nur mir alleine ! Niemand hat das Recht mich vor mir selber zu schützen. Hier muß staatliche Regelungswut eine Grenze finden! |
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10.01.2015 14:34 RE: Freiheit ist auch das Recht zu sterben !
Beitrag: #2
Dem stimme ich grundsätzlich zu. Hinzu kommt, dass immer mehr nicht einmal mehr vom Bundestag, sondern von der EU entschieden wird. Ich finde das Thema aber auch unglaublich schwierig, da Freiheit eine Seite der Medaille ist. Die andere ist Verantwortung. Wenn ich mich mit Schwefelsäure übergieße, bin ich natürlich auch dafür verantwortlich. Wenn ich mir mit Drogen dir Birne zuhaue und unter Umständen eine Psychose bekomme oder so, bin ich auch verantwortlich, ich hatte ja auch meinen „Spaß“. Allerdings kommt der Staat, der seine Mittel von den Steuerzahlern bekommt, dann in der Regel für die Folgen auf, zahlt also z.B. Behandlungskosten, Sozialhilfe, Wohngeld usw. Schließlich leben wir in einem Sozialstaat. Von daher halte ich es grundsätzlich für legitim, wenn der Staat in einem demokratischen Prozess da die Freiheit des Einzelnen beschneidet, wo die Auslebung dieser Freiheit unter Umständen die Allgemeinheit betreffen kann. Da müsste man dann aber im konkreten Fall diskutieren, wann und in welchem Maße eine Einschränkung in Ordnung ist oder aber vielleicht auch, wo man sagen kann: Ok, mach, was du willst, du musst aber auch mit den Konsequenzen leben. Ansonsten wäre es so, wie man es in der Wirtschaft oft zurecht beklagt: Der Gewinn (Genuss, Rausch) wird privatisiert, der Verlust (z.B. Arbeitsunfähigkeit infolge exzessiven Drogenkonsums) sozialisiert. Grundsätzlich sehe ich es aber auch so: Der Staat soll sich nicht in alles einmischen. Das Leben ist nun mal gefährlich. Er kann uns nicht vor allem schützen...
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23.05.2015 09:48 RE: Freiheit ist auch das Recht zu sterben !
Beitrag: #3
Ein schwieriges Thema.
@Jürgen: es ist natürlich richtig, dass Selbsttötung daneben gehen kann, und andere für die Kosten aufkommen müssen. Aber... es muss hier - wenn es denn erlaubt bzw. zugestanden wird - nicht so zugehen wie in der letzten Zeit bei der Vollstreckung von Todesurteilen in den USA. Wenn die Hilfsmittel zur Selbsttötung professionell sind, und somit von kundigen Dritten bereitgestellt werden, sollten eigentlich keine Folgekosten entstehen (abgesehen von ausstehenden Schulden des Betroffenen). Daraus folgt: es ist eine rein ethische Diskussion, weil die Freiheit anderer bei Selbsttötung nicht tangiert wird, zumal dann nicht, wenn z.B. Angehörige keine Probleme damit haben. Vollständigkeitshalber: Diese Diskussion wird natürlich auch von christlichen Vorstellungen über Leben und Tod beeinflusst, bzw. wir alle tragen die ethische Maxime in uns, dass man sich selbst nicht töten darf, bzw. "geduldig" warten sollte auf den Tag an dem es geschieht. Ich persönlich bin der Meinung, dass die Freiheit zur professionellen Selbsttötung institutionell verankert werden soll. Allerdings nur im höheren Alter bzw. aussichtsloser medizinischer Lage. Einen "Ausstieg" aus wirtschaftlichen Gründen aber sollte jeden Staat das Schamrot auf die Wangen bringen müssen, weil es ein Indiz für ungerechte Verhältnisse wäre, an die etwas getan werden müsste. |
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23.06.2015 22:05 RE: Freiheit ist auch das Recht zu sterben !
Beitrag: #4
Sehr lesenswert: https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaeng...en-duerfen
Einige Zitate: Zitat:Nach schwerer Hirnblutung liegt eine Frau mit Bauchsonde im Koma in einem Heim. Sie hat zuvor für einen solchen Fall eine Lebensverlängerung abgelehnt. Doch über fünf Jahre wird sie am Sterben gehindert. Dann trennt die Tochter auf Rat ihres Anwaltes den Schlauch durch.Das ist der Intro und stellt so die Tendenz des Artikels. Zitat:Hermann Gröhe (CDU), der neue Gesundheitsminister, will jede „geschäftsmäßige Sterbehilfe“ unter Strafe stellen. Die Deklamation eines staatlichen Anspruchs auf Gängelung und Behördenherrschaft in der letzten, der wohl intimsten Lebensphase, und die Ankündigung entsprechenden Strafrechts evozierten eine Explosion von Empörung. Zitat:„Man kann die Heiligkeit des Lebens auch bis zur Unmenschlichkeit pervertieren“, so Michael de Ridder, lange Chefarzt der Rettungsstelle am Urban-Krankenhaus Berlin, demnächst Hospizdirektor bei Vivantes. Zitat:Doch die auch vom BGH gezogene Unterscheidung zwischen Beihilfe zum Suizid und aktiver Sterbehilfe hat makabre Konsequenzen: Sobald der Arzt oder Helfer die Todespille überreicht und der Patient sie geschluckt hat, muss der Helfer, sofern er noch im Raum ist, sofort Rettungsmaßnahmen einleiten oder Alarm schlagen. Andernfalls droht ihm eine Freiheitsstrafe wegen „Totschlags durch unterlassene Hilfeleistung“[6], da deutsches Recht Suizidversuche als Unglücksfall wertet. Im was für ein Land leben wir eigenltich? |
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