Stichwahlen und Wahlbeteiligung
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15.06.2014 22:27 Stichwahlen und Wahlbeteiligung
Beitrag: #1
Heute wurden in NRW in über 40 Gemeinden oder Kreisen Stichwahlen für Bürgermeister und Landräte abgehalten. Aber wie zu erwarten war, war die Wahlbeteiligung meist sehr gering.Â
Wie wäre es da mit dem "Zustimmungswahlrecht" oder der integrierten Stichwahl? Diese wäre auch für Direktkandidaten bei Parlamentswahlen sinnvoll, wo es eine Erst- und eine Zweitstimme gibt: http://viertuerme.blogspot.de/2013/09/pe...n-zur.html Oder ist es richtig, dass man mit 30% der Wählerstimmen einen Direktwahlkreis gewinnen kann? |
n. oben |
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19.06.2014 12:30 RE: Stichwahlen und Wahlbeteiligung
Beitrag: #2
Das Wahlrecht sollte dahingegen erweitert werden, dass den Kommunen selbst erlaubt wird, welches Wahlverfahren sie bei der Wahl der Verwaltungsspitze anwenden wollen.
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n. oben |
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19.06.2014 23:39 RE: Stichwahlen und Wahlbeteiligung
Beitrag: #3
Ist das wirklich gut? Dann beschließt der eine Rat die Zustimmungswahl und woanders, wo die eine Gruppe die relative Mehrheit hat, setzt diese die Wahl ohne Stichwahl um, um mit 30 bis 45% der Stimmen gewählt zu werden. Ich denke, es sollte das Wahlrecht allgemein gelten, dass den Wählerwillen am besten umsetzen kann. Und das ist für mich das Zustimmungswahlrecht für Direktkandidaten und mindestens die offene Listenwahl, so dass ich gezielt die Liste über die Person fördern kann, die mir am meisten zusagt und so einfluss habe auf die Platzierung auf der Liste. Den Parteien würden so die Mittel genommen, schon vor der Wahl durch die Listen und sichere Wahlkreise 40 bis 70% der politischen Sitze vorherbestimmen zu können, ohne dass der Wähler das noch ändern kann.Â
Z.B. in Radevormwald werden 83% der 18 Direktwahlkreise für den Rat von der CDU geholt, so dass bei der CDU ein Direktmandat fast ein sicher Sitz im Rat ist. Bei der SPD, die nur 17% oder 3 Wahlkreise holt, sind daher die oberen Listenplätze ein sicheres Ratsmandat, wobei durch Überhangmandate einige weitere Listenleute einziehen. UWG, Grüne, FDP, Pro NRW und Linkes Forum werden nur nach ihrer Liste im Rat vertreten. Wer dort auf Platz 1 und 2 ist ist mit 90%iger Wahrscheinlichkeit im Rat. Und zur letzten Kommunalwahl lagen 2 Bürgermeister- Kandidaten im 30%- Bereich, ein freier Bewerber im 20%- Bereich und weitere Gruppen im Prozentbereich. Mit einem knappen Vorsprung vor der CDU siegte damals das SPD- Mitglied gegen den CDU- Bewerber. Ob die Menschen in Radevormwald wirklich das SPD- Mitglied haben wollten oder ob vielleicht die Anhänger des Einzelbewerbers lieber den CDU- Bewerber gehabt hätten oder ob einige strategisch gewählt haben, weil ihr BM- Kandidat es eh nicht schafft - so wie ich es tat - das spielt hier keine Rolle. Und somit ist gar nicht sicher, ob dies eine echte Mehrheitsentscheidung ist. Und das ist der Vorteil des Zustimmungswahlrechtes, es ist dort ausgeschlossen, dass eine Person gewählt wird, die die Mehrheit nicht haben will, die aber die größte Einzelgruppe hinter sich bringt. Und die Auswahl ist größer als bei einer Stichwahl, wo nur zwei Einzelbewerber übrig bleiben, wo zu beiden eine Mehrheit sagen könnte, die auf keinen Fall. Und so bleiben viele Wähler bei den Stichwahlen zu Hause. |
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