Wahlrecht für nicht EU-Staatsbürger in Deutschland
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05.01.2014 23:57 Wahlrecht für nicht EU-Staatsbürger in Deutschland
Beitrag: #1
Im diesem Artikel fordert Bernd Richter (ÖDP Baden-Württemberg) das kommunale Wahlrecht für nicht EU-Staatsbürger in Deutschland. Im ersten Entwurf zum neuen Grundsatzprogramm der ÖDP wurde das Wahlrecht (nicht näher spezifiziert, daher gehe ich von einem generellen Wahlrecht, also auch auf Landes- und Bundesebene aus) gefordert. Zeit also, diese Thematik zu diskutieren.
Vorab: Die Argumentation der Befürworter kann ich teilweise nachvollziehen. Warum sollte jemand, der langfristig in einer Kommune, Bundesland, Staat lebt dort nicht wählen dürfen? Er zahlt möglicherweise auch Steuern (und wenn nicht wäre es auch egal, da wir die Zeiten, in denen das Wahlrecht von der gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Situation abhängig war, Gott sei Dank hinter uns haben). Demokratisch ist das nicht. Daher wäre ich in einer idealen Welt ebenfalls für das Wahlrecht für Nicht-Staatsbürger. In der realen Welt bin ich jedoch kein Befürworter. Im oben verlinkten Artikel wird Hanns Jörg Fahrner zitiert: „Der rasch fortschreitende Wandel der Gesellschaft zwingt uns geradezu, die Integration zu fördern, eine Willkommenskultur zu leben und für Partizipation in allen Bereichen des Zusammenlebens zu sorgen.“ Weiter heißt es in indirekter Rede: „Die bislang vom Mitbestimmungsprozess Ausgeschlossenen lebten oft schon in der dritten Generation in Deutschland und trügen zum Wohlstand aller bei.“ Zunächst einmal stelle ich zur Diskussion, ob durch das Wahlrecht die Integration gefördert wird. Ich sehe da keinen zwangsläufigen Zusammenhang. Zum anderen: Ja, man wird ausgeschlossen. Aber man kann es auch anders sehen: Man schließt sich aus. Jeder hat die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen und damit das Wahlrecht zu erhalten. Wenn tatsächlich jemand in dritter Generation in Deutschland lebt, aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wirft das Fragen auf (zunächst einmal: geht das überhaupt? Ist es nicht mittlerweile so, dass jeder, der in Deutschland geboren wird, automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft hat, das Optionsmodel wird ja nun auch abgeschafft). Ich finde man denkt zu einseitig und springt zu kurz, wenn man ausschließlich Deutschland die Schuld gibt (fehlende Willkommenskultur). Könnte es nicht auch sein, dass jemand schlicht und ergreifend keinen Bezug zu Deutschland hat? Könnte es sein, dass jemand vielleicht sogar das komplette Wertesystem dieses Landes ablehnt? Und wenn das so wäre, würde sich dies ändern, wenn man ihm das Wahlrecht zugestehen würde? Oder könnten sich daraus sogar neue Probleme ergeben? In einer Gesellschaft, in der Einheimische und Zuwanderer im Wesentlichen die gleichen Werte und Lebensweisen teilen, in der es auch kulturell keine wesentlichen Spannungsfelder gibt, sähe ich die Problematik nicht. Das ist in Deutschland aber nicht der Fall. Mittlerweile leben in Deutschland Menschen aus der ganzen Welt, die unterschiedlichste kulturelle und religiöse Hintergründe haben. Durch Asyl und Flüchtlingswanderungen wird diese Vielfalt größer – eine Vielfalt, die aber auch Spannungen und Probleme mit sich bringen kann. |
n. oben |
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06.01.2014 20:05 RE: Wahlrecht für nicht EU-Staatsbürger in Deutschland
Beitrag: #2
Wir hatten so eine ähnliche Diskussion schon mal im alten Forum.
Ich sehe es wie Bernd Richter aus einem ganz einfachen Grund: Ich sehe keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen EU-Ausländern und Ausländern aus Drittstaaaten. Die Zeiten sind lange vorbei, als die wenigen Staaten der EU noch halbwegs ähnliche mitteleuropäische Kulturkreise abbildeten. Wer hier lebt, muss integriert werden und wer möchte, soll dann auch auf Kommunalebene wählen dürfen. Ob das die Ausländer (EU und Nicht-EU)dann machen, ist eine andere Frage. Natürlich besteht ein gewisses Risiko, dass darüber radikale ausländische politische Strömungen Einzug in Kommunalparlamente finden könnten, aber das könnte man notfalls mit einer ca. 2%-Hürde eindämmen Letzteres ist natürlich ein Problem für die 0,x%-Partei ÖDP, aber entweder gibt man allen die 0%-Chance oder man muss den Preis für Ausgrenzungswünsche zahlen. Die Staatsbürgeschaft als Wahlvoraussetzung macht für mich nur Sinn für Abgeordentenversammlungen, die direkt oder indirekt nationalstaatliche Angelegenheiten mitbestimmen. Letztendlich werden wir nur schützen, was wir lieben. Wir lieben nur, was wir verstehen. Wir werden nur das verstehen, was man uns lehrt. (Original in Englisch von Baba Dioum ( Senegal) vor der Generalversammung der International Union for Conservation of Nature, New Delhi, 1968 ) |
n. oben |
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20.01.2014 20:57 RE: Wahlrecht für nicht EU-Staatsbürger in Deutschland
Beitrag: #3
Dem stimme ich weitgehend zu. Auf der kommunalen Ebene ist die von mir aufgeworfene Problematik sicher am geringsten ausgeprägt. Fatale Fehlentwicklungen sind dort weniger zu erwarten. Ich sehe aber schon einen Unterschied zwischen EU-Ausländern und Nicht-EU-Ausländern. Das kommunale Wahlrecht von EU-Bürgern in Deutschland basiert auf Gegenseitigkeit. Ich dürfte, wenn ich denn dort leben würde, in Spanien an den Kommunalwahlen teilnehmen, ein Spanier, der in Deutschland lebt, an den hiesigen Kommunalwahlen. Ich vermute, dass dies auf die wenigsten Nicht-EU-Länder zutrifft. Man sollte also zumindest die Gegenseitigkeit des Wahlrechts fordern.
Ein Problem sehe ich aber in diesem Bereich: „Wer hier lebt, muss integriert werden“ Das ist so, aber es ist leider nicht immer so. Es gab in Deutschland schon von Beginn der Zuwanderung an Versäumnisse bei der Integration, u.a. deshalb, weil man ja nur „Gäste“ holte, von denen man annahm, dass sie wieder gehen würden. Integration ist aber auch eine Bringschuld und da muss man auch sehen, dass es einen Teil der Einwanderer gibt, der daran kein Interesse hat, der zum Teil sogar diesen Staat und seine Werte ablehnt. Hier entstehen, verfestigen und erweitern sich Parallelgesellschaften, die zukünftig noch einiges an Konfliktpotential mit sich bringen werden. So hat eine neue Studie ergeben, dass fast die Hälfte der muslimischen Einwanderer in Europa eine extremistische Einstellung (Zustimmung zu drei für Extremisten typische Aussagen) haben. Das gilt abgemildert auch für Deutschland, wobei es zwischen einzelnen Richtungen des Islam deutliche Unterschiede gibt. So gibt es unter den Aleviten (die von manchen Muslimen allerdings nicht als Muslime angesehen werden) nur einen relativ kleinen Teil, der extremistische Einstellungen teilt. Bedenkenswert dabei: Die Studie glaubt nachgewiesen zu haben, dass sozioökonomische Faktoren nicht für den Unterschied im Anteil christlicher Fundamentalisten und muslimischer Fundamentalisten verantwortlich gemacht werden können. Heißt: Die Willkommenskultur kann auch noch so sehr verbessert werden, an der extremistischen Einstellung einiger wird dies nichts ändern! Zudem gilt der Begriff „Integration“ möglicherweise auch bald als veraltet. Die SPD in Niedersachsen: „Als politische Aufgabe zielt die Integration darauf ab, Migrantinnen und Migranten eine gleichberechtigte Teilhabe und Partizipation am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unter der Respektierung kultureller Vielfalt zu ermöglichen. Darum geht es uns, wenn wir den Begriff der „Integration“ durch den selbstverständlichen gesellschaftspolitischen Anspruch auf Teilhabe und Partizipation ersetzen.“ Merkel steht da nicht zurück. Erklärte sie noch vor ein paar Jahren, Multikulti sei gescheitert, sagt sie jetzt, „der Begriff "Integration" sei nicht mehrzeitgemäß. Vielmehr gehe es um Teilhabe, Partizipation und Respekt.“ Was ist eigentlich der Unterschiedzwischen Teilhabe und Partizipation? Necla Kelek hat zu solchen Gedanken die folgende Meinung: „Die SPD hat immer auf Emanzipation und Bildung gesetzt. Heute ist stattdessen von Teilhabe, Diversität und Vielfalt die Rede, was meint, dass man um des lieben Friedens willen auch antiemanzipatorische und von archaischen Vorstellungen geprägte Gruppen als gleichwertig akzeptiert.“ Ich habe weniger ein Problem damit, dass Nicht-EU-Ausländer in Deutschland auf der kommunalen Ebene wählen dürfen. Ich sehe eher ein Problem in der Integration, die in Teilen nicht stattfindet. Sie ist aber meiner Meinung nach eine wichtige Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinander. Wenn ich jetzt lese und höre, dass es nicht mehr um Integration, sondern um Teilhabe und Partizipation gehe, habe ich den Eindruck, dass der Staat vor der Herausforderung der Integration kapituliert oder aber glaubt, dass sich das Problem von alleine erledigt, wenn man nur alle teilhaben und partizipieren lässt. Oder aber man sieht die Problematik einfach anders als ich. |
n. oben |
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21.01.2014 20:57 RE: Wahlrecht für nicht EU-Staatsbürger in Deutschland
Beitrag: #4
Ich stimme der Idee (und Jürgen Koll im letzten Absatz) auch grundsätzlich zu.
Allerdings finde ich ist das Problem hausgemacht: So lange Staatsbürgerschaft ein so (übertrieben) hohes Gut ist, das jeder Staat an unnötige Bedingungen und Bürokratie knüpft, brauchen wir natürlich solche Flickenschusterei. Die einfachere/saubere Lösung wäre aber, die Hürden für die Verleihung der Staatsbürgerschaft deutlich zu senken. Da es so viele nicht-EU-Staatsbürger gibt, die dauerhaft in Deutschland wohnen, ist das wohl dringen nötig. |
n. oben |
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31.01.2014 19:38 RE: Wahlrecht für nicht EU-Staatsbürger in Deutschland
Beitrag: #5
Ich habe mir die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft noch einmal angesehen:
Generell denke ich, dass Dinge, die zueinfach zu erhalten oder kostenlos sind, oft kaum einen Wert im Auge der Besitzer haben. Man sollte die deutsche Staatsbürgerschaft daher nicht verramschen. Eine Senkung der Hürde würde mich vom Prinzip her an eine Bemerkung, die Buschkowsky einmal in Bezug auf die Änderung des Eherechts (Aufhebung des Verbots rein kirchlicher Ehen 2009) gebracht hat, erinnern: 'Die Begründung hierfür müssen Sie sich auf der Zunge zergehen lassen: „Die Erfahrungen haben gezeigt, dass andere (als die katholische und evangelische Kirche) in Deutschland vertretene Religionsgemeinschaften trotz wiederholten Hinweises durch verschiedene deutsche Stellen nicht dazu bewegt werden konnten, ihre Eheschließungspraxis nach den § 67, 67a Personenstandsgesetz (= kirchliche Trauung erst nach standesamtlicher Eheschließung zulässig) auszurichten ...“' Er verweist darauf, dass dadurch Zwangsehen und Vielehen erleichtert würden und dass Frauen völlig rechtlos seien und keinerlei Unterhalts- oder Erbansprüche geltend machen könnten. Zwar sind Gesetze grundsätzlich änderbar und sie werden auch geändert und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Diese müssen aber nicht immer gut sein. Die Änderung des Eherechts ist dafür aus meiner Sicht ein gutes Beispiel. Hier werden Errungenschaften und Werte aufgegeben und an eine andere Kultur angepasst. Es geschieht keine „Integration“, sondern es wird „Teilhabe und Partizipation“ praktiziert. Ich sehe das so: Wenn ich in ein anderes Land ziehe und mich dort dauerhaft niederlasse (wozu ich nicht gezwungen werde, sondern es gibt dafür Gründe), muss ich mich auf eine für mich zunächst fremde Gesellschaft einlassen, ich muss ihre Werte und Regeln akzeptieren und mich in sie einbringen. Ich kann (wenn ich nicht gerade nach Saudi Arabien oder einem ähnlichen Staat gezogen bin) meine Religion weiter ausüben, ich darf mein gewohntes Essen zu mir nehmen und viele kulturelle Eigenarten weiter ausüben. Aber da, wo diese kulturellen Besonderheiten gegen die Werte und die Regeln meines Gastlandes verstoßen, muss ich diese aufgeben oder ich kann dort nicht dauerhaft konfliktfrei leben. Wenn ich dazu bereit bin und dauerhaft in einem anderen Land lebe, dort auch weiter leben möchte und mich zu einem gewissen Grad angepasst habe, dürfte der Schritt nicht mehr so weit sein, zu überlegen, ob ich die Staatsbürgerschaft dieses Landes annehmen möchte. Wenn ich dazu nicht bereit bin, muss ich eben auf bestimmte Privilegien verzichten (Prinzip: Man kann nicht alles haben). Wenn ich die neue Staatsbürgerschaft annehme, hindert mich niemand daran, weiterhin Kartoffeln zu essen, in der Bibel zu lesen und meinen Kindern zu erzählen, wie ihr Heimatland Deutschland aussieht und was dieses Land und dessen Kultur ausmacht. Meine Kinder würden aber in einem anderen Land leben, mit z.T. vielleicht auch anderen Werten. Sie müssten sich an die Bedingungen in diesem neuen Land anpassen. Dabei würde ich ihnen helfen und sie dazu ermutigen, da sie sonst Schwierigkeiten hätten, sich in diesem Land zurecht zu finden. Ich würde allerdings auch nicht in ein Land ziehen, in dem ich mich unwohl fühlen würde und dessen Kultur und Werte meinen Vorstellungen gänzlich widersprechen würden. In einem solchen Land würde ich mich nicht wohl fühlen, dessen Staatsbürgerschaft würde ich nicht wollen und dessen System würde ich ändern wollen (in Richtung meiner Vorstellungen). Und da stellt sich für mich die Frage: Warum wollen so viele hier lebende Nicht-EU-Staatsbürger die deutsche Staatsbürgerschaft nicht? 1) Sind die Hürden zu hoch? 2) Sind die Deutschen so unfreundlich und rassistisch? 3) Hängen so viele so sehr an ihrer alten Staatsbürgerschaft? 4) Lehnen sie das deutsche Werte- und Rechtssystem ab? 5) Andere Gründe? Zu 1: Die Hürden sind meiner Meinungnach nicht zu hoch. Zu 2: Es gibt in Deutschland Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Keine Frage. Dem muss man entgegenwirken und das wird auch getan. Ich sehe die Situation aber nicht so dramatisch und in anderen Ländern Europas, geschweige den in der Welt, gibt es diese Probleme ebenso. Zu 3: Wer an seiner alten Staatsbürgerschaft so sehr hängt, muss eben auf das Wahlrecht verzichten, sollte aber zumindest seinen Kindern keine Steine in den Weg legen. Zu 4: Diese Menschen leben im falschen Land. |
n. oben |
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13.04.2014 13:16 RE: Wahlrecht für nicht EU-Staatsbürger in Deutschland
Beitrag: #6
Zitat:Integrationsbeauftragte fordert GesetzesänderungQuelle und mehr: http://meta.tagesschau.de/id/84320/integ...-migranten Die Kommentare sind recht differenziert. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn außer in Gesetzesform gegossene Ideologie, dass EU-Bürger, die teilweise kulturell und geistig genausoweit von unseren mitteleuropäischen Vorstellungen entfernt sind wie Nicht-EU-Bürger, wählen dürfen, seit langen Jahren aber hier lebende, arbeitende und Steuern zahlende Nicht-EU-Bürger aber nicht. Wer mit ständigem Wohnsitz gemeldet ist, von mir aus mit Sperrfrist von 1 Jahr oder 2 Jahren, sollte auch das kommunale Wahlrecht bekommen. Wenn Deutsche dann Angst haben, dass sie fremdbestimmt werden, einfach zur Kommunalwahl gehen und wählen. Letztendlich werden wir nur schützen, was wir lieben. Wir lieben nur, was wir verstehen. Wir werden nur das verstehen, was man uns lehrt. (Original in Englisch von Baba Dioum ( Senegal) vor der Generalversammung der International Union for Conservation of Nature, New Delhi, 1968 ) |
n. oben |
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14.04.2014 21:58 RE: Wahlrecht für nicht EU-Staatsbürger in Deutschland
Beitrag: #7
Dieser Thread hier hatte ich irgendwie nicht beachtet. Erst mal zum letzten Beitrag: damit gehe ich völlig konform.Â
Das zuvor von Jürgen Koll ein Beitrag zur Staatsangehörigkeit geschrieben wurde, musste ich in Zusammenhang mit den Einstiegsbeiträgen sehen. Also warum nicht einfach eine Einbürgerung beantragen, wenn man wählen möchte? OK, klar. Ich denke, dass ich auf die Frage, warum viele Ausländer nicht so auf die deutsche Staatsangehörigkeit erpicht sind eine halbwegs plausible Antwort geben kann. Es ist die Bedingung, die bisherige Staatsbürgerschaft abzugeben. Also Punkt 3 trifft zu. Man muss nicht vergessen: wenn Leute zurückkehren würden, würde die gleiche Prozedur von vorne anfangen. Es sei denn, es gibt Regelungen in Staaten, wonach "Ehemalige" ohne Umschweife einen Pass kriegen. Wie es scheint, gibt es das in Russland ![]() Dann ist da noch der Punkt der Hürden (Nr. 1). Ich denke, die Hürden sind an sich i.O., aber die Richtlinien lassen unzureichend Differenzierungen zu. Ich denke dabei insbesondere an den Nachweis der Deutschkenntnisse. Ich könnte diesen Nachweis nicht einfach so erbringen. Es sei denn, ich würde einen Sprachkurs besuchen (puhh), oder alternativ einen Sprachtest absolvieren. Muss das sein, wenn man mehr als 10 Jahren in diesem Land lebt, wenn man nachweisen kann, bei Arbeitgebern in Deutschland in Lohn und Brot gewesen zu sein? In solchen Fällen sollte es reichen, wenn der Beamte, der die Papiere bearbeitet, sich einfach ins Gespräch vergewissert, dass sein Gegenüber offenkundig keine Mühe mit Deutsch aufweist, und gut ist. Beim Einbürgerungstest ist es schon mal gut, dass es keine Verpflichtung gibt, einen Kurs zu besuchen. |
n. oben |
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19.04.2014 12:08 RE: Wahlrecht für nicht EU-Staatsbürger in Deutschland
Beitrag: #8
Da es bei sich dem Recht auf Teilnahmean der Kommunalwahl innerhalb der EU auf ein auf Gegenseitigkeit beruhendes Recht handelt, halte ich es durchaus für vertretbar, wenn dieses Recht Nicht-EU-Bürgern nur dann gewährt würde, wenn dies auch im Gegenzug verliehen würde. Darüber hinaus denke ich, dass im Durchschnitt Einwanderer aus Nicht-EU-Staaten bei uns kulturell weiter entfernt sind von mitteleuropäischen Vorstellungen als Einwanderer aus EU-Staaten. Es gibt da aber sicher Ausnahmen.
Was wäre mit Asylbewerbern, deren Verfahren sich über Jahre hinzieht? Was ist mit Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wird, die aber über Jahre geduldet werden oder deren Abschiebung aus anderen Gründen nicht möglich ist? Während es wohl wenige gibt, die Probleme damit hätten, wenn Nicht-EU-Bürgern, die seit langen Jahren hier leben, sich gut integriert haben, arbeiten und Steuern zahlen, das Wahlrecht zugestanden würde, würde dies bei Einwanderern, auf die dies nicht zutrifft, sicher auf weniger Akzeptanz stoßen. Überhaupt ist für mich nach wie vor die Integration der Knackpunkt. Im Gegensatz zu Frau Özoguz kommt für mich erst die Integration, dann die politische Teilhabe. Eigentlich ist mir die Nationalität der Wählenden egal, sofern ich davon ausgehen kann, dass grundlegende gemeinsame Wertvorstellungen geteilt werden (z.B. Gleichheit von Mann und Frau, Religionsfreiheit, weitgehende Trennung von Staat und Kirche, Akzeptanz des Grundgesetzes,...). Wenn dies der Fall ist, lasse ich mich auch gern „fremdbestimmen“. Nun ist es aber leider so, dass dies nicht durchgehend der Fall ist. Daher habe ich bezüglich des Wahlrechts meine Bedenken. Zumal für einige das Kommunalwahlrecht auch nur der erste Schritt ist. Weitere sollen folgen. Bei einigen steckt vielleicht der Wunsch dahinter, letztendlich den (bösen, weil trennenden) Nationalstaat zu überwinden, zugunsten eines multikulturellen Miteinanders (dann wird noch schnell eine neue Sprache eingeführt, z.B. Esperanto, und wir haben Frieden auf der Welt). Dies ist aus meiner Sicht naiv gedacht und blendet das teilweise grundlegend unterschiedliche Wertesystem der Menschen aus. Das ist aber ein anderes Thema. @rjmaris Ja, es gibt immer so Härtefälle. Aber man kann nicht immer alles haben. Das Kommunalwahlrecht ist in diesem Fall aber ja gegeben. Was den Sprachtest angeht, sehe ich das genauso. Da wird die (in Maßen) sinnvolle Bürokratie in Deutschland mal wieder übertrieben. |
n. oben |