Art. 1 GG und die Datensammlerei
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14.11.2013 11:08 RE: Art. 1 GG und die Datensammlerei
Beitrag: #4
(14.11.2013 01:05)Ronny schrieb: Man muss sich doch nur mal klar machen was wir momentan im Internet treiben. Um es mal mit der Post zu vergleichen wir verschicken offene Postkarten und wundern uns das der Postbote und der Herr im Verteilzentrum sich die Postkarte angucken kann.Mit einem Unterschied: Auf dem Postweg kann ich auch geschützte Nachrichten an beliebige Menschen verschicken. Im Internet geht das nur, wenn mein Gegenüber den Aufwand betrieben hat, sich die entsprechende Software zu installieren und Schlüssel zu generieren Um beim Vergleich zu bleiben: Briefe sind durch Umschläge ja auch nicht geschützt. (14.11.2013 01:05)Ronny schrieb: Hier sehe ich jeden selber in der Pflicht sich um seine "Würde" zu kümmern. Ich kann ja auch nicht vom Staat verlangen das ich ohne Antivirenprogramm ins Netz gehe und mir so nix einfange...Leider sind viele Menschen nicht willens oder in der Lage, sich z.B. PGP zu installieren oder sicher zu stellen, dass ihr Browser immer per SSL verbindet, wenn das Möglich ist. Auch der Schutz vor Tracking (Firefox-Addons Ghostery, Adblock mit entsprechenden Filterlisten, deaktivieren aller Browser-Plugins, automatisches Löschen von Cookies, …) ist alles andere als trivial. (14.11.2013 01:05)Ronny schrieb: Es gibt ja mehrere Programme (auch gratis) die sämtlichen Internetverkehr verschlüsseln (Email über externe Dienste nicht, die brauchen extra Programme) und je nach Programm auch die IP Adresse derer Server einem geben durch entsprechende Umleitungen...VPN ist meiner Meinung nach kein Schutz, außer für Angreifer im lokalen Netzwerk. Die Verbindung von dir zum VPN-Server bleibt zwar möglicherweise geschützt (falls dein VPN-Anbieter zuverlässig ist), aber die Verbindung vom VPN-Server zum Ziel deiner Kommunikation (Webserver, DNS-Server, Mailserver, …) bleibt weiterhin ungeschützt. Außerdem geht deine Verbindung ständig die gleiche Route, du erhältst also nur eine Adresse irgendwo anders auf der Welt. Und der VPN-Anbieter wird wahrscheinlich im Gegenzug für die Nutzung seines Dienstes ein paar Daten über dich sammeln und weiterverwerten/verkaufen. Gegen letzteres kann man sich mit TOR schützen. |
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Art. 1 GG und die Datensammlerei - rjmaris - 13.11.2013, 12:57
RE: Art. 1 GG und die Datensammlerei - Gast - 13.11.2013, 22:14
RE: Art. 1 GG und die Datensammlerei - Ronny - 14.11.2013, 01:05
RE: Art. 1 GG und die Datensammlerei - Christian Stadelmann - 14.11.2013 11:08
RE: Art. 1 GG und die Datensammlerei - rjmaris - 10.12.2013, 11:10
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