Art. 1 GG und die Datensammlerei
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13.11.2013 12:57 Art. 1 GG und die Datensammlerei
Beitrag: #1
Unlängst wurde ich aus gegebenem Anlass auf Art. 1, Abs. 1 GG aufmerksam gemacht, und dabei habe ich festgestellt, dass in Sachen NSA & Co. wesentlich mehr Handlungsbedarf besteht, als heute so allgemein gesagt wird. Ich zitiere den Artikelabsatz:
Zitat:Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.Bisher habe ich diesen Artikel vorwiegend als Allgemeinplatz verstanden. Nun aber ist mir der zweite Teil bewusst aufgefallen. Ich denke, dass dieser Artikelabsatz ein ziemlich eindeutiger Appell an den Staat ist, die Integrität seiner Bürger unter allen Umständen zu wahren. In den vergangenen Monaten habe ich des öfteren gelesen, dass der Staat schon immer so viel wie möglich über seine Bürger wissen wollte. Ziel dabei sei es, möglichst früh über potenzielle Aufstände und derlei in Erfahrung bringen zu können. Demokratien sind in dieser Beziehung wohl nicht unbedingt anders als andere Staatsformen. Betreffend NSA und Konsorten erscheint es mir eindeutig, dass dieser GG-Artikel bislang verletzt wurde. Denn ein ausgespähter Mensch ist in seiner Würde verletzt. Ist es nicht so, dass das Grundgesetz nicht auch über etwaige bilaterale Verträge steht, und wenn es Verträge aus der Nach-Besatzungszeit sind? Wenn dem so ist, sollte der Staat viel energischer gegen die Datenschnüffelei vorgehen, und nicht so halbherzig agieren wie es heute der Fall ist. |
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Art. 1 GG und die Datensammlerei - rjmaris - 13.11.2013 12:57
RE: Art. 1 GG und die Datensammlerei - Gast - 13.11.2013, 22:14
RE: Art. 1 GG und die Datensammlerei - Ronny - 14.11.2013, 01:05
RE: Art. 1 GG und die Datensammlerei - Christian Stadelmann - 14.11.2013, 11:08
RE: Art. 1 GG und die Datensammlerei - rjmaris - 10.12.2013, 11:10
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