Befreiung von der EEG Umlage führt zu Dumpinglöhnen
|
|
19.12.2013 19:30 Befreiung von der EEG Umlage führt zu Dumpinglöhnen
Beitrag: #1
Ich hätte nicht gedacht das das eine mit dem anderen zu tun hat.  - Aber lest selbst.
http://www.taz.de/!129496/ |
n. oben |
|
06.01.2014 10:35 RE: Befreiung von der EEG Umlage führt zu Dumpinglöhnen
Beitrag: #2
Das ist in der Tat pevers. Was mich aber auch wundert ist, dass es offensichtlich Betriebe gibt, deren Belegschaft zum größten Teil aus Leiharbeitern und über Werkverträge beschäftigte besteht. Der ursrüngliche Gedanke von Leiharbeit war doch der, dass darüber kurzfristige, aber nicht lange bestehende Arbeitsspitzen bewältigt werden sollten. Zumindest habe ich das immer so verstanden. Es sollte aber nicht so sein, dass Leiharbeit reguläre Arbeitsverhältnisse verdrängt oder über Leiharbeit und Werkverträge Lohndumping betrieben wird. Wieso gibt es nicht eine Vorgabe der Politik, z.B. dass maximal 5% einer Belegschaft über Leiharbeit und Werkverträge beschäftigt werden dürfen?
|
n. oben |
|
06.01.2014 12:02 RE: Befreiung von der EEG Umlage führt zu Dumpinglöhnen
Beitrag: #3
(06.01.2014 10:35)Jürgen Koll schrieb: Der ursrüngliche Gedanke von Leiharbeit war doch der, dass darüber kurzfristige, aber nicht lange bestehende Arbeitsspitzen bewältigt werden sollten. Zumindest habe ich das immer so verstanden. Es sollte aber nicht so sein, dass Leiharbeit reguläre Arbeitsverhältnisse verdrängt oder über Leiharbeit und Werkverträge Lohndumping betrieben wird.Das sieht in der Praxis aber ganz anders aus… Ein anderer Lösungsvorschlag wäre, dass Leiharbeiter mindestens 1€/Stunde mehr verdienen müssen als vergleichbare Angestellte – so ist das wohl in Frankreich geregelt. Leider hab ich keine Ahnung, wie gut das da funktioniert. |
n. oben |
|
06.01.2014 14:05 RE: Befreiung von der EEG Umlage führt zu Dumpinglöhnen
Beitrag: #4
Oder man kombiniert beides: Ein festegelgter maximaler Anteil an Leiharbeitern pro Betrieb + höherer Lohn für diese. Stellt sich nur die Frage der Überprüfung (da dürften aber auch Betriebsräte drauf achten) und ob Leiharbeitsfirmen dann noch überlebensfähig sind (da mache ich mir aber weniger Sorgen). Auf jeden Fall aber darf man nicht nur auf die Belange der Arbeitgeber schauen, sondern muss auch die Interessen der Arbeitnehmer beücksichtigen. Die in Deutschland teilweise herrschenden Bedingungen für Leiharbeiter und Wervertrags-Mitarbeiter dürfen nicht hingenommen werden.
|
n. oben |
|
06.01.2014 19:50 RE: Befreiung von der EEG Umlage führt zu Dumpinglöhnen
Beitrag: #5
Ich sehe das so ähnlich wie Christian Stadelmann. Leiharbeiter sollten den branchenüblichen Tariflohn der regulär Beschäftigten erhalten, die nutzende Firma muss muss die Kosten der Leiharbeitsfirma durch einen Zuschlag abdecken. Das schafft den Anreiz, reguläre Arbeitsplätze einzurichten und schafft zugleich die notwendige Flexibilität, wenn man wirklich nur kurzfristig zusätzliche Arbeitskräfte benötigt.
Letztendlich werden wir nur schützen, was wir lieben. Wir lieben nur, was wir verstehen. Wir werden nur das verstehen, was man uns lehrt. (Original in Englisch von Baba Dioum ( Senegal) vor der Generalversammung der International Union for Conservation of Nature, New Delhi, 1968 ) |
n. oben |
|
06.01.2014 20:18 RE: Befreiung von der EEG Umlage führt zu Dumpinglöhnen
Beitrag: #6
@Michael M: So wie ich das verstanden habe, muss der tatsächliche Lohn der Leiharbeiter 1€/Stunde höher liegen. Es geht dabei nicht darum, dass die Leiharbeitsfirmen mehr Geld bekommen, sondern darum, den Arbeitnehmern die zusätzlichen Anforderungen (Mobilität) finanziell auszugleichen. Der Leiharbeiter kommt dadurch logischerweise dem Arbeitgeber deutlich teurer als „normale“ Angestellte und wird damit zu dem, was er sein soll: Eine Übergangslösung dafür, dass kurzfristig mehr Arbeitskräfte benötigt werden.
|
n. oben |
|
07.01.2014 02:16 RE: Befreiung von der EEG Umlage führt zu Dumpinglöhnen
Beitrag: #7
Also vom Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" braucht man ja eigendlich nicht abweichen. Denn wenn Stammbelegschaft und Leiharbeiter gleich verdienen wird der Leiharbeiter immer teuer sein da da ja noch eine Firma dran verdienen will.
Von Lohnaufschlägen kann man auch gerne reden. Quasi als "Flexibilitätsbonus" oder ähnlichem. Die Frage der Werksarbeiter ist da ja noch weniger geregelt und ich denke auch es ist schwerer zu Regeln. Da es ja nicht um die Mitarbeiter geht sondern ein "Werk" eine bestimmte Tätigkeit bestellt wird. Vergleichbar beim Hausbau mit dem Generalunternehmer der sich nun eine Dachdeckerfirma sucht die nur das "Gewerk" Dachstuhl erledigt und dann ist da ja eigendlich beendet. Ich weiß nicht ob man dort in der Praxis evtl. eher an Zeitliche Begrenzungen ran müsste? Ich persönlich werfe in dem Zusammenhang mal was anderes in den Raum, da wir ja in letzer Zeit wieder viel von Quoten in der Arbeitswelt gehört haben. Wie währe es denn mit einer "Festangestelltenquote" z.B. 50% eigene, unbefristete Arbeitnehmer, 25% Teilzeit und 25% befristete (Azubis, Praktikanten, Leiharbeiter) Denn um "Auftragsspitzen" abzufangen braucht man ja wohl keine +50% Leiharbeiter... |
n. oben |