Wann wird das Grundrecht auf Asyl verwirkt?
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10.08.2014 19:19 Wann wird das Grundrecht auf Asyl verwirkt?
Beitrag: #1
Im Verlauf dieser Diskussion, kam auch der Gedanke auf, verschiedene Flüchtlingsgruppen aufgrund möglicher Konflikte zu trennen. Offensichtlich häufen sich derzeit Vorkommnisse dieser Art. Auch in diesem Artikel, in dem es um die Verfolgung von Christen in Deutschland geht, wird eine Unterbringung nach verschiedenen Religionen gefordert. Wobei es nicht nur Christen trifft, sondern auch Menschen der gleichen Religion, wenn diese nicht „richtig“ gelebt wird, wie dieses Beispiel zeigt. Aktuell gibt es Zusammenstöße zwischen Jesiden und Islamisten in Deutschland. Auf die Wuppertaler Synagoge wurde mutmaßlich von Islamisten ein Brandanschlag verübt.
Die eskalierenden internationalen Konflikte werden zunehmend in Deutschland ausgefochten. Dabei wird sowohl die Sicherheit der einheimischen Bevölkerung als auch die der bei uns Schutz suchenden gefährdet. Laut Artikel 18 GG können Grundrechte, auch das Asylrecht, verwirkt werden, wenn gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vorgegangen wird. Man kann darüber streiten, ob in den oben verlinkten Fällen gegen die demokratische Grundordnung vorgegangen wird. Ich halte es aber nicht für akzeptabel, wenn Menschen, die hier Schutz suchen, vielleicht sogar eine neue Heimat, hier wiederum ihrerseits Menschen verfolgen und eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen. Meiner Meinung nach zeigt sich darin eine Inkompatibilität ihrer Weltsicht mit grundlegenden Elementen unserer Demokratie wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit usw. Ich bin sehr dafür Flüchtlinge aufzunehmen. Ich bin aber auch dafür, dass Flüchtlinge, die die Gesundheit und das Leben der hier lebenden Menschen, auch das anderer Flüchtlinge, gefährden und eindeutig zeigen, dass sie nach anderen Maßstäben als den unseren leben wollen, konsequent des Landes verwiesen werden. editiert: Link zum FAZ-Artikel korrigiert |
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11.08.2014 18:24 RE: Wann wird das Grundrecht auf Asyl verwirkt?
Beitrag: #2
Einverstanden. Allerdings kann ich mir denken, dass Flüchtlinge (anders als etwa die, die die dt. Staatsbürgerschaft beantragen) nicht unbedingt darüber informiert werden, wie die Gepflogenheiten hier sind (Respekt vor anderen immer oben). Das muss in jedem Fall sein, und falls nicht, sollte eine Verwarnung mit entsprechender Erläuterung ausgesprochen werden, bevor Täter-Flüchtlinge zurück geschickt werden - je nach Vorgeschichte (z.B. sonstige Probleme).
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14.08.2014 01:37 RE: Wann wird das Grundrecht auf Asyl verwirkt?
Beitrag: #3
Das Grundrecht auf Asyl gilt nur für politisch Verfolgte. Andere Flüchtlinge bekommen Bleiberecht durch andere internationale Verträge, die die Abschiebung bei Gefährdung verbieten. Ich fände es grundsätzlich gut, dass jeder, der sich hier in seiner geduldeten Zeit gut integriert und dessen Kinder hier erfolgreich zur Schule gehen ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen soll. Das wäre ein positiver Anreiz, der sicher vor der Abschiebung schützt.
Umgekehrt sollte jeder, der hier das betreibt, weswegen Menschen aus anderen Ländern zu uns fliehen, sein Aufenthaltsrecht verlieren. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft sollte immer unter dem Vorbehalt stehen, dass diese erlischt, wenn fundamental gegen die Menschenrechte verstoßen wird. Ebenso wäre es zu prüfen, ob autochone Deutsche bei so einem Verhalten das Wahlrecht verlieren und wie ein Asylbewerber eine Residenzpflicht bekommen. Diese Maßnahme kann befristet sein. Ein Problem ist natürlich, wenn derjenige, der hier gegen die Menschenrechte verstößt, in seiner Heimat noch stärker verfolgt oder gar gefoltert würde. In solchen Fällen wäre wohl so vorzugehen, wie bei Sanktionen gegen autochonen Deutschen. |
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14.08.2014 18:19 RE: Wann wird das Grundrecht auf Asyl verwirkt?
Beitrag: #4
Zwar sollte der Spruch „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg' auch keinem anderen zu“ in der ein oder anderen Form bekannt sein, aber du hast schon recht, Rob. Man muss auf die Gepflogenheiten in diesem Land besonders hinweisen. Etwa dass es hier jedem gestattet ist, der Religion zu folgen, die ihm als gut und richtig erscheint, oder eben auch keine Religion zu haben oder diese zu wechseln. Oder dass Frauen die gleichen Rechte haben wie Männer. Ganz wichtig natürlich: Die Konsequenzen bei groben Verstößen gegen die hier herrschenden Regeln (damit ist nicht Schwarzfahren gemeint) müssen transparent sein.
Bosbach macht hier ganz vernünftige Vorschläge. Z.B.: 'Er warb auch dafür, einen Ausländer auszuweisen, wenn er „bei der Verfolgung religiöser Ziele“ Gewalt anwende, öffentlich dazu aufrufe oder damit drohe. Bislang gelte das nur „bei der Verfolgung politischer Ziele“.' Den Grünen und der SPD schmeckt das ganz und gar nicht. Volker Beck hat im obenverlinkten Artikel aber völlig recht. Er wirft der Union vor, dass die u.a. kein Konzept habe. Und das stimmt wohl auch. Leider erkennt Beck nicht, dass auch sein Konzept letztlich bei einigen nicht greift. Neben vielen ausländischen Mitbürgern, die sich hier gut integrieren und ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft sind, gibt es eben auch viele, die ein völlig anderes Lebenskonzept, ein völlig anderes Weltbild haben. Dieses ist bisweilen mit dem unsrigen nicht kompatibel. Wer z.B. nichts auf deutsche staatliche Autoritäten gibt, hiesige Gerichte nicht anerkennt und stattdessen nach einer religiösen Paralleljustiz lebt, wird hier nicht ankommen. Da kann Beck die Willkommenskultur ins Absurde steigern. Es bleibt ein (nicht zu kleiner) Rest, der nie einen CSD mit ihm feiern wird, sondern ihm als Homosexuellen im Zweifel eher eine in die F..... haut. Diesen dann einen alternativen Wohnort zu empfehlen ist im Prinzip ein Eingeständnis in die eigene Machtlosigkeit. Ist dann aber so. Man muss der Realität ins Auge sehen und nicht seinen Utopien nachhängen. Besser eine Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Becks Idee der Meldeauflagen und Überwachungsmaßnahmen halte ich für nutzlos bzw. nicht durchführbar. Wer soll das bezahlen? Hat unsere Polizei nichts Besseres zu tun als Extremisten zu überwachen? Problematisch sind die Fälle, denen in ihrem Heimatland Verfolgung droht. Da gibt es Gesetze, die in solchen Fällen eine Abschiebung verhindern. Aber auch hier kann man anders an die Sache rangehen. Ich erwarte in erster Linie vom Staat, dass er seine Bewohner (ich schreibe bewusst nicht Bürger) schützt. Wenn sich jemand als potentielle oder auch tatsächliche Gefahr für diese Bewohner erwiesen hat, muss man abwägen: Schütze ich tatsächliche oder potentielle Opfer oder den Täter? Wenn derjenige wusste, dass er bestimmte Dinge nicht tun durfte, hat sie aber im Wissen um mögliche Konsequenzen doch getan, ist er dann nicht selbst für das, was passiert – sprich die Abschiebung -, verantwortlich? |
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11.09.2015 23:50 RE: Wann wird das Grundrecht auf Asyl verwirkt?
Beitrag: #5
In Anbetracht der sich zuspitzendes flüchtlingskrise kommen bezüglich der Ausgangsfrage interessante Aussagen von unerwarteter Seite. Ayman Mazyek:
"Jene, die meinen, hier in Deutschland ihre Konflikte auszutragen, die haben sofort ihr Recht, hier zu weilen in Deutschland, verwirkt. Die haben hier nichts zu suchen." Hier zu finden. Nicht unerwartet das Statement von Ali Ertan Toprak: "Wer auf andere losgeht, hat sein Asylrecht verwirkt. Wenn wir das umsetzen, würde das auch Ängste in der Mehrheitsgesellschaft mildern." Hier zu finden. Ich stimme hier Herrn Toprak zu. Dies muss zum Schutz der hier lebenden Menschen und der Flüchtlinge, die zu uns kommen, um Schutz zu bekommen, unbedingt umgesetzt werden. Auch die Werte des Grundgesetzes an die Menschen, die zu uns kommen, heranzutragen, wie es Herr Mazyek vorschlägt, ist ein ganz wichtiger Punkt. |
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16.09.2015 14:26 RE: Wann wird das Grundrecht auf Asyl verwirkt?
Beitrag: #6
Also – etwas juristisch formuliert – wer wegen einem Verbrechen verurteilt wird, hat damit sein Grundrecht auf Asyl verwirkt. Verbrechen sind z. B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, schwerer sexueller Missbrauch, Rechtsbeugung
Das klingt vertretbar, denn in solchen Fällen hat man ja auch in Deutschland diverse Grundrechte teilweise verwirkt, indem man dafür eine (längere) Freiheitsstrafe erhält. Ich möchte nur davor warnen, bereits bei Vergehen wie Diebstahl so weit zu gehen. Denn es gibt in unserem Land genug Menschen, die klauen, um nicht zu verhungern. |
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16.09.2015 17:01 RE: Wann wird das Grundrecht auf Asyl verwirkt?
Beitrag: #7
Genau, Schwarzfahren, Ladendiebstahl usw. sind kein Grund, jemandem Asyl zu verwehren. Insbesondere aber darf nicht toleriert werden, dass Mensche, die hier Schutz vor Verfolgung suchen, ihrerseits Menschen verfolgen. Schon jetzt müssten Menschen ab einer bestimmten Haftstrafe nach deren Verbüßung ausgewiesen werden. Das passiert aber nicht immer. Ansonsten gibt es noch Artikel 18GG. Grundrechte können verwirkt werden, wenn sie zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden. Die Formulierung lässt Spielraum. Ob das schon mal konkret angewendet wurde, weiß ich nicht. Ich denke aber, dass sowohl das Asylrecht als auch Einwanderung generell auf größere Akzeptamz stießen, wenn der Staat zeigt, dass er die Menschen, die hier wohnen - und das sind ja nicht nur Deutsche, sondern auch Menschen, die z.B. vor religiöser Verfolgung geflohen sind und nun ihren Verfolgern in der Asylunterkunft wieder begegnen -, beschützt.
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22.10.2015 10:07 RE: Wann wird das Grundrecht auf Asyl verwirkt?
Beitrag: #8
Hier einmal ein aktueller Fall, der die Gemüter bewegt: "Ich habe Angst, dass Bürger gegen uns marschieren."
In Sachsen droht ein Asylbewerber aus Libyen einer Supermarktangestellten mit Enthauptung. Der Vorfall hat keinen Einfluss auf sein Asylverfahren. Lokalpolitiker sind entsetzt. Die Problematik wird in diesem Artikel von vielen Seiten beleuchtet. Auch, dass Probleme mit wenigen Probleme für viele bereiten, wird deutlich. Auch dies ist eine Baustelle, die, wenn sie bearbeitet würde, die Akzeptanz für Asyl und die Aufnahme von Flüchtlingen fördern würde und Wind aus den Segeln von Rechtsextremen nehmen würde. Wenn... |
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02.12.2015 18:23 RE: Wann wird das Grundrecht auf Asyl verwirkt?
Beitrag: #9
[gelöscht, weil html cut & paste - unbelehrbar - rjmaris]
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